Der Arbeitskreis Rauschmittel e.V. wurde am 5. März 1971 gegründet und gehört zu den ältesten Trägern der Drogenhilfe in Deutschland.
Die Beratung und Behandlung Suchtkranker in ambulanten uns stationären Einrichtungen sind die Satzungsziele. Der Verein wird von einem gewählten Vorstand geleitet.
Der AKRM e.V. ist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. (DPWV) angeschlossen.
Jede volljährige Person kann Mitglied des AKRM werden oder dem Förderkreis beitreten. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
Der jährliche Spendenbetrag im Förderkreis beträgt 80,00 €. Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden.

